Augenoptiker

Augenoptiker arbeiten in Optikfachgeschäften und manchmal auch in Praxen von Augenärzten.

Sie beraten Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Sehbehelfe wie Brillen, Brillengläser oder Kontaktlinsen benötigen. Mit speziellen Messgeräten können sie Messungen am Auge durchführen. Bei vielen Menschen stellt zuerst ein Augenarzt fest, dass Kontaktlinsen oder eine Brille benötigt wird. Dafür wird eine Verschreibung ausgestellt, die man ins Optikfachgeschäft mitnimmt.

Arbeitsplatz

Arbeitsplatz:

Augenoptiker arbeiten in Verkaufsräumen, Werkstätten und Büros eines Optikfachgeschäfts. Manchmal haben Augenärzte zusätzliche Räume, in denen Augenoptiker arbeiten. Sie arbeiten im Team und haben sehr viel Kontakt zu Menschen.

Arbeitsgeräte

Arbeitsgeräte:

Augenoptiker arbeiten mit Brillen, Sportbrillen, Schwimmbrillen, Sonnenbrillen, Schutzbrillen und Kontaktlinsen. Auch Lupen, Mikroskope, Fernrohre und Ferngläser werden verkauft und repariert. Sie bedienen verschiedene Messgeräte und Schleifapparate. Viele dieser Geräte sind computergesteuert. Sie verwenden Schraubenzieher, spezielle Zangen, Erwärmungsgeräte und noch andere Werkzeuge, um Brillenfassungen einstellen und Brillenbügel biegen zu können.

Aufgaben

Aufgaben:

    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene beim Kauf von Brillen, Kontaktlinsen und optischen Geräten beraten
    • Brillenglas und Brillenstärke durch Messung bestimmen
    • Brillengläser in Fassungen einschleifen
    • Die Brille an die Kopfform anpassen
    • Brillen reparieren oder neu anpassen
    • Verkaufsräume dekorieren
    • Aufträge notieren, Bestellungen durchführen, Preise anschreiben
    • Telefonieren, E-Mails beantworten
Fähigkeiten

Fähigkeiten:

    • höflich
    • kommunikativ
    • kontaktfreudig
    • konzentrationsfähig
    • sorgfältig
    • Finger- und Handgeschicklichkeit
    • gutes Sehvermögen
    • Fähigkeit zur Zusammenarbeit

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

LehrerInnen Bereich
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